Tarife MediFrame 1.0
| Tarif-Nr. | Produkt |
| 001 | Tarmed |
| Seit dem 1. Januar 2004 ein national und in allen Sozialversicherer-Bereichen gültiger Tarif für die Verrechnung ärztlicher Leistungen. Er löst die kantonalen Arzttarife ab und umfasst ca. 4800 Tarifpositionen. Die Mehrheit davon ist über Beziehungen mit anderen Positionen verbunden. Dabei handelt es sich u.a. um Ein-/Ausschluss-Regeln, die bei der Rechnungsstellung zu berücksichtigen sind. | |
| 002 | Tarmedpauschalen |
| Vermehrt wurden zwischen santésuisse und einzelnen Leistungserbringern Pauschalverträge abgeschlossen, welche ursprünglich auf Tarifpositionen des TARMED-Kataloges basieren. Die vereinbarten Leistungspositionen, welche unabhängig vom TARMED-Regelwerk abgerechnet werden, wurden bisher über den Tarif 999 "Diverse Leistungen" abgerechnet. Diese Abrechnungsmethode ist für die Rechnungsprüfung, -verarbeitung und für die Statistiken bei den Krankenversicherern problematisch. Aus diesem Grund hat santésuisse einen neuen Tarif "002 Tarmedpauschalen" erstellt, womit diese vereinbarten Pauschalen verwaltet werden können. Bei bestehenden Verträgen konnten Vereinbarungen getroffen werden, dass per 01.01.08 nicht mehr über den Tarif 999, sondern über den Tarif 002 "Tarmedpauschalen" abgerechnet werden muss. | |
| 272 | Arzt-Tarif Liechtenstein |
| Tarif für die Verrechnung ärztlicher Leistungen im Fürstentum Liechtenstein. | |
| 302 | Spitalleistungs-Katalog (SLK) |
| Gültig bis 31.12.2003 für ambulante Leistungen im KVG-Bereich und bis 30.04.2003 im UV-/IV-/MVG-Bereich. Im VVG-Bereich (Zusatzversicherung) kann er an Stelle des TARMEDs eingesetzt werden. | |
| 311 | Physiotherapie-Tarif (SPV) |
| Tarif für die Vergütung von Leistungen sowohl der freiberuflich tätigen Verbandsmitglieder Schweizer Physiotherapeuten als auch des nichtärztlichen Spitalpersonals. Die Leistungen werden primär in Form von Sitzungspauschalen verrechnet. Zuschlagspositionen existieren für die Benutzung von Infrastrukturen und Wegentschädigungen. Hilfsmittel werden separat über die MiGeL verrechnet. | |
| 317 | Analysenliste |
| Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat die Änderung der Analysenliste mit Tarif beschlossen. Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) tritt das neue Tarifgefüge der ambulanten Laboranalysen auf den 1. Juli 2009 in Kraft. Bis am 31. Dezember 2011 gilt jedoch eine Übergangsregelung, welche einen zusätzlichen Taxpunkt pro Analyse beinhaltet. Mit dieser Massnahme wird die Krankenversicherung während des Einführungszeitraums jährlich um rund 100 Millionen Franken, ab 2012 um über 200 Millionen Franken entlastet. | |
| 320 | Zahnarzt-Tarif PP (SSO) |
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Als Grundlage für die Berechnung der Zahnarzttarife gilt der Zahnarzttarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO. Dieser gilt im Bereich der Krankenversicherung als eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für rund 500 zahnärztliche Einzelleistungen. Die Leistungen sind im Rahmen der Privatversicherung anwendbar. |
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| 321 | Tarif für zahntechnische Arbeiten PP (VZLS) |
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Tarif für die Verrechnung zahntechnischer Arbeiten des Verbandes für zahntechnische Laboratorien der Schweiz (VZLS). Die Leistungen werden im Rahmen der Privatversicherung angewendet. |
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| 322 | Zahnarzt-Tarif UV / MV / IV / KV (SSO) |
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Als Grundlage für die Berechnung der Zahnarzttarife gilt der Zahnarzttarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO. Dieser gilt im Bereich der Krankenversicherung als eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für rund 500 zahnärztliche Einzelleistungen. Die Leistungen sind im Rahmen der Sozialversicherungen (UV, MV, IV, KV) anwendbar. |
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| 323 | Tarif für zahntechnische Arbeiten UV / MV / IV / KV (VZLS) |
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Tarif für die Verrechnung zahntechnischer Arbeiten des Verbandes für zahntechnische Laboratorien der Schweiz (VZLS). Dieser gilt im Rahmen der Behandlung der im Sinne des KVG und UVG versicherten Personen, von Versicherten des MV und der IV soweit diese Leistungen durch Labors erbracht werden, deren Inhaber einem der Verbände angeschlossen sind. Zahntechnische Arbeiten zulasten der Versicherer dürfen nur von Labor ausgeführt werden, welche die gesundheitsgesetzlichen Bestimmungen für die Betriebsführung erfüllen und welche von einem gelernten Zahntechniker mit eidg. Fähigkeitszeugnis geleitet werden. |
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| 324 | Chiropraktoren-Tarif (SCG) |
| Tarif für die Abgeltung von Leistungen der Chiropraktiker. Die Leistungen sind in 7 Kapitel unterteilt. | |
| 325 | Ergotherapie-Tarif (EVS) |
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Tarif für die Abgeltung von ergotherapeutischen Leistungen, sowohl der freiberuflich tätigen Ergotherapeuten als auch des nichtärztlichen Spitalpersonals. Die Leistungen sind nach Behandlungsgruppengrösse unterteilt. Ferner wird mit der Nennung des Kapitels 5 hingewiesen, dass Ergotherapeuten berechtigt sind, Schienen und Hilfsmittel zu verrechnen, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von CHF 250.-, andernfalls ist eine Kostengutsprache nötig. |
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| 326 | Orthopädie-Schuhtechnische Arbeiten UV MV IV (SSOMV) |
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Der OSM-Tarif regelt die Abgeltung von Leistungen der Orthopädie-Schuhmachermeister für Versicherte gestützt auf Art. 56 Abs. 1 UVG und die UVV, Art. 27 Abs. 1 IVG und die IVV sowie Art. 26 Abs. 1 MVG und die MVV. |
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| 327 | Orthopädietechnische Arbeiten Tarif UV MV IV (SVOT) |
| Der SVOT-Tarif findet Anwendung bei der Abgabe von Hilfsmitteln (insbesondere von orthopädischen Hilfsmitteln) an Versicherte gemäss UVG, IVG (inkl. AHV) und MVG, soweit die Leistungen im Tarif enthalten sind. Mit der Rahmenvereinbarung über die Abgabe von Rollstühlen und Zubehör regeln die Parteien Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe von Rollstühlen und Zubehör. | |
| 328 | Logopädie-Tarif |
| Tarif für die Abgeltung von Leistungen freiberuflicher Logopäden. Es handelt sich um 4 Leistungen, die pro Viertelstunde verrechnet werden können. | |
| 330 | Tarif für ambulante neuropsychologische Leistungen an versicherten Personen gemäss IVG, UVG und MVG in zugelassenen Institutionen (H+) |
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Tarif für ambulante, neuropsychologische Leistungen des nichtärztlichen Spitalpersonals an versicherten Personen gemäss IVG, UVG und MVG in zugelassenen Institutionen (H+). Es handelt sich um Leistungen, die pro 5 Minuten verrechnet werden. |
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| 335 | Tarif für zahntechnische Arbeiten (VZLS) nach UV/MV/IV |
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Tarif für die Verrechnung zahntechnischer Arbeiten des Verbandes für zahntechnische Laboratorien der Schweiz (VZLS). Dieser gilt im Rahmen der Behandlung der im Sinne des UVG versicherten Personen, von Versicherten des MV und der IV soweit diese Leistungen durch Labors erbracht werden, deren Inhaber einem der Verbände angeschlossen sind. Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) empfiehlt den Versicherern, die Abrechnungen auf der Basis des revidierten Tarifes für zahntechnische Arbeiten ab 1. März 2009 zu akzeptieren. Militärversicherung und Invalidenversicherung schliessen sich dieser Empfehlung an. |
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insureINDEX |
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insureINDEX ist der Artikel- und Partnerdatenstamm der e-mediat AG. Die Selektion der Daten ist auf die Bedürfnisse der Versicherer ausgerichtet und enthält neben den im ambulanten Bereich verwendeten Produkten auch die im stationären Bereich eingesetzten Produkte (Medikamente und andere).p> |
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400
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PharmaPlus (optimierter Medikamentenkatalog basierend auf Galdat 3.0) |
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PharmaPlus ist ein aktueller, qualitativ hochstehender und für den Leistungsabrechnungsprozess optimierter Medikamentenstamm. Dieser auf Galdat 3.0 (Produkt der e-mediat) basierte und optimierte Tarif ist ein Konglomerat verschiedener Tarife, Kataloge und Listen. Hauptdatenquellen sind nebst der e-mediat AG (Galdat 3.0) das Bundesamt für Gesundheit (Spezialitätenliste, Mittel- und Gegenständeliste) sowie das Heilmittelinstitut Swissmedic (Zugelassene Präparate und Wirkstoffe). Aufgrund vielfältig durchgeführter Prüfungsverfahren können Differenzen zwischen verschiedenen Datenquellen einfach aufgedeckt und bereinigt werden. Bei einer Preisdifferenz zwischen der Spezialitätenliste und Galdat 3.0 wird so der Preis des betreffenden Medikaments aus der Spezialitätenliste übernommen. Von MediData festgestellte Differenzen zwischen unterschiedlichen Datenquellen werden in Absprache mit dem Urheber korrigiert. |
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| 405 | Ergänzungen zu den Medizinaltarifen |
| Dieser Tarif enthält Positionen, die in anderen Medizinaltarifen nicht aufgeführt sind. Als Beispiele sind zu nennen: 5999.99 Rundungsdifferenz, 5950.00 Kosten-Stabilisierungsbeitrag SAV-sas. Dieser Tarif enthält keine Taxpunkte oder Frankenbeträge, da die Positionen in der Regel nicht vertraglich zwischen Partnern festgelegt, sondern vielmehr definiert wurden, um Leistungen für die Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form zu identifizieren. | |
| 451 | Rayon-Codes |
| Dieser Tarif enthält Positionen zur Verrechnung von Leistungen von Apothekern, die nicht im Medikamentenkatalog Galdat 2.1 aufgeführt waren oder sind. Mehrheitlich wurden die Mittel und Geräte aber zwischenzeitlich in den Medikamentenkatalog aufgenommen, sodass seine Anwendung nur berechtigt ist, wenn nicht konfektionierte, selbstgemischte Präparate verrechnet werden. | |
| 452 | Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) |
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Liste der von Krankenversicherern als Pflichtleistung zu vergütenden Mittel und Gegenstände - im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeverischerung. Dieser Tarif setzt für MiGeL-Artikel die Preisobergrenze fest. Hierbei handelt es sich nicht um eine Liste von einzelnen Produkten. Vielmehr werden Produkte, die demselben Zweck dienen, in einer Gruppe zusammengefasst. Solche Gruppen bilden die Positionen des Tarifs. |
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| 500 | SVK VBL-Tarif in CHF |
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Tarif für besondere Leistungen der Versicherer (Dialyse, Transplantationen, etc.). Er beinhaltet ca. 40 Positionen, die durch die Versicherung für besondere Leistungen (VBL) vergütet werden. Der Schweizerische Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) erarbeitet mit den Leistungserbringern im Auftrag von Krankenversicherern Verträge für die Behandlung komplexer Fälle. Zudem begleitet er die Abwicklung der Behandlung (Managed Care). Die Rechnung wird anschliessend zum Versicherer des Patienten weitergeleitet. Es handelt sich um Leistungen im Bereich der Nuklearmedizin, Dialyse, Transplantation und künstlicher Ernährung. Da die Behandlungsfälle individuell recht verschieden verlaufen, sind vertraglich keine TP für die Leistungen fixiert worden. Der Tarif ermöglicht daher nur die elektronische Rechnungsstellung. Zur Prüfung der Rechnung muss der Tarif dem Sachbearbeiter via Browser zur Verfügung gestellt werden. |
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| 510 | Tarif für Ernährungsberatung (SVDE) |
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Tarif für die Abgeltung von Leistungen der Ernährungsberatung durch zugelassene ErnährungsberaterInnen. Es handelt sich um 4 Sitzungspauschalen. |
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| 511 | Tarif für Diabetesberatung (SDG) |
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Tarif für die Abgeltung der Leistungen der Diabetesberatung. Es handelt sich um 6 Ziffern. 2 davon regeln die Beratung durch Diabetes-Fachschwestern, 4 diejenigen, die durch Ernährungs-beraterInnen erbracht werden. |
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| 512 | Tarif für nichtärztliche Beratungs- und Pflegeleistungen in Spitälern; ambulante onkologische Behandlung (H+) |
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Der Tarif umfasst zwei Positionen. |
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| 513 | Tarif für nichtärztliche Beratungs- und Pflegeleistungen in Spitälern; ambulante Stomaberatung und -behandlung (H+) |
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Tarif für nichtärztliche Beratungs- und Pflegeleistungen in Spitälern; ambulante Stomaberatung und -behandlung (H+). |
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| 514 | Tarif für ambulante Leistungen der Ernährungsberatung in Spitälern (H+) |
| Tarif für ambulante Leistungen der Ernährungsberatung durch zugelassene ErnährungsberaterInnen in Spitälern (H+). Es handelt sich um 4 Sitzungspauschalen. |
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| 515 | Tarif für ambulante Leistungen der Diabetesberatung in Spitälern (H+) |
| Tarif für ambulante Leistungen der Diabetesberatung durch Diabetes-Fachschwestern in Spitälern (H+). Es handelt sich um 3 Positionen. |
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| 516 | Tarif für Diabetesberatung (SBK) |
| Tarif für die Abgeltung der Leistungen der Diabetesberatung durch Diabetes-Fachschwestern. Es handelt sich um 2 Positionen. |
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| 530 | Schweizerischer Spitex Rahmentarif |
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Eidg. Therapeuten- und Spitex-Tarife. Gültig für in Praxis und freiberuflich Tätige. Tarif für Leistungen in der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege. Er enthält 6 Positionen. Die Taxpunkte gelten pro 10 Minuten der entsprechenden Leistung. |
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| 540 | Tarif für die Vermietung von Inhalations- und Atemtherapiegeräte |
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Die Lungenliga Schweiz setzt sich ein, dass
Die Lungenliga Schweiz (LLS) und die santésuisse regeln in einem Tarifvertrag die Vergütung der Dienstleistungen der LLS. |
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| 550 | Schweizerischer Hebammentarif |
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Tarif für Leistungen freiberuflichtätiger Hebammen. Er beinhaltet Pauschalen, Zeittarife und Anfahrtsentschädigungen. |
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| 551 | Tarif Hebammenleistungen Spital (H+), CHF |
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Tarif für nichtärztliche Beratungs- und Pflegeleistungen in Spitälern; ambulante Behandlung im Zusammenhang mit Geburt, Geburtsvorbereitung und Wochenbett durch Hebammen, CHF (H+). Er beinhaltet Pauschalen, Zeittarife und Anfahrtsentschädigungen. |
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| 552 | Tarif Hebammenleistungen Spital (H+), TP |
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Tarif für nichtärztliche Beratungs- und Pflegeleistungen in Spitälern; ambulante Behandlung im Zusammenhang mit Geburt, Geburtsvorbereitung und Wochenbett durch Hebammen, TP (H+). Er beinhaltet Pauschalen, Zeittarife und Anfahrtsentschädigungen. |
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| 553 | Tarif für ambulante physiotherapeutische Leistungen in Spitälern (H+) |
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Tarif für ambulante physiotherapeutische Leistungen gültig ab 1. Januar 2002 (H+). |
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| 554 | Tarif für ambulante ergotherapeutische Leistungen in Spitälern (H+) |
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Tarif für ambulante ergotherapeutische Leistungen gültig ab 1. Januar 2002 (H+). Es handelt sich um 13 Positionen. |
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| 555 | Tarif für ambulante logopädische Leistungen in Spitälern (H+) |
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Tarif für ambulante ergotherapeutische Leistungen gültig ab 1. Januar 2002 (H+). Es handelt sich um 13 Positionen. |
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| 556 | Tarif für ambulante muskuloskelettale Rehabilitation und Neurorehabilitation in Spitälern (H+) |
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Tarif für ambulante muskuloskelettale Rehabilitation und Neurorehabilitation gültig ab 1. Januar 2007 (H+). |
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| 570 | Leistungsorientierte Abgeltung der Apothekerleistungen (LOA) |
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Die leistungsorientierte Abgeltung der Apothekerleistungen, die sog. LOA, bezweckt eine einheitliche Abwicklung der Vergütung der Apothekerleistungen durch die Versicherer im Bereich des KVG, sowie die Regelung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung. Der Tarif enthält Leistungen wie Apotheker- und Patientenpauschalen. Mit der Apothekerpauschale werden u.a. folgende Apotheker-Grundleistungen abgegolten: Rezeptüberprüfung / Repetition: Zulässigkeitsüberprüfung / Überprüfung der Anwendungsdosierung und allfälliger Limitationen innerhalb des Rezepts usw. |
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| 699 | Nicht tarifierte Laborleistungen |
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Der Tarif 699 enthält nicht tarifierte Laborleistungen. |
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| 712 | Cat. hosp. stationnaire vaudois pour maladie |
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Pauschalen für die Spitäler des Kantons Waadt. |
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| 713 | Cat. hosp. stationnaire vaudois pour accident |
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Pauschalen für die Spitäler des Kantons Waadt. |
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| 716 | Cat. hebergement vaudoise |
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Pauschalen für Unterkünfte im Kanton Waadt. |
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800
804
805
806
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APDRG: Cost-weight, Versionen 3.2, 4.1, 5.1 und 6.0 |
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Grundlage dieses Tarifs bildet die Spitalpatienten-Klassifikation. Aufgrund der Diagnose und der dafür notwendigen Behandlung wurden über 600 Gruppen gebildet, deren Kosten mittels Studien in ausgewählten CH Spitäler erstellt wurden. Der Tarif bildet die relativen Kosten dieser Gruppen ab. Sie werden als Cost-Weights bezeichnet, was bei den konventionellen Tarifen dem TP entspricht. Der Tarif wird seit 2002 und 2003 in den Spitälern des Kantons VD in einer Pilotphase eingesetzt. Seit 2004 wird definitiv damit abgerechnet. Weitere Regionen und Kantone haben ebenfalls auf diese Tarifierung umgestellt (Zentralschweiz, Zug, Schwyz), weitere befinden sich in der Umstellungsphase. |
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| 850 | RKB Pauschalen, UVG |
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Eigener Tarif der Rehaklinik Bellikon, eine Klinik der SUVA. Die im Tarif geführten Pauschalen der Rehaklinik Bellikon werden nur im UVG-Bereich verwendet. Eine weitere Eigenschaft dieses Tarifs sind die in CHF geführten Leistungspositionen. Dieser Tarif wird bei der Rehaklinik Bellikon zusätzlich zu den Tagestaxen, ein Vertrag zwischen Rehaklinik Bellikon und der santésuisse, geführt. |
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| 851 | Spitaltarif Psychiatrische Dienste des Kantons St. Gallen |
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Spitaltarif bzw. stationärer Tarif der kantonalen Tarifverordnung „Taxordnung der kantonalen Psychiatrischen Dienste und der Geriatrischen Klinik am Bürgerspital St. Gallen“. Dieser Tarif beinhaltet nebst den stationären und teilstationären Tagespauschalen auch die Pflegekostenanteile, die so genannten BESA Stufen. |
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| 920 | Spitaltarif für stationäre Leistungen nach KVG |
| Tarif ohne gesetzliche oder vertragliche Basis für die Abgeltung des stationären Bereichs im Leistungsbereich des KVGs. Wird zur elektronischen Abrechnung im Rahmen bilateraler Projekte angewandt. | |
| 940 | Spitaltarif für übrige Leistungen |
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Tarif ohne gesetzliche oder vertragliche Basis für die Abgeltung des stationären Bereichs im übrigen Leistungsbereich. Wird zur elektronischen Abrechnung im Rahmen bilateraler Projekte angewandt. |
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| 957 | Pflegeheim CH Index RAI/RUG 12 |
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| CHOP | Schweizerische Operationsklassifikation |
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Die Schweizerische Operationsklassifikation ist eine Adaption der US-amerikanischen Klassifikation ICD-9-CM, Volume 3 (amerikanische Erweiterung der ICD-9). |
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| dct | Diagnosecode TI |
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Liste mit Kurzbeschreibung ärztlicher Diagnosen, denen je ein Code zugeordnet ist. Der Code ist eingeteilt in einen Haupt- und einen Zusatzcode mit ungefähr 100 rudimentären Diagnosen, die verschlüsselt sind über grosse Buchstaben und Zahlen. Der Code muss, gemäss eidg. TARMED-Rahmenvertrag, in der Arztrechnung aufgeführt sein. |
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| ICD-10 | |
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Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ICD-10. |




