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SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups)

SwissDRG (Fallpauschalen)
Seit dem 1. Januar 2012 ist in der Schweiz die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Die wesentlichen Punkte bei der neuen Spitalfinanzierung sind:
  • Dual-fixe Finanzierung der stationären Leistungen durch Krankenversicherer und Kantone. Neuer Vergütungsteiler zwischen Kantonen und Versicherern
  • Abrechnung auf der Basis von leistungsorientierten Pauschalen gemäss SwissDRG
 
Das EDI (Eidgenössisches Departement des Innern) bereitet zuhanden des Bundesrates eine Regelung zur Datenübermittlung (vor allem der klinischen Daten (MCD) vor (vgl. offizielle Information des BAG).
 
SwissDRG (Stand der Versicherer)
Die Versicherer stehen hinter dem XML-Standard 4.3 und speziell zur eKARUS-Erweiterung.
 
Anforderung für die Spital-Aufschaltung
Klären Sie mit Ihrem Lösungsanbieter ab, ob Ihr Patientenmanagement-System ins der Lage ist, die elektronische Leistungsabrechnung gemäss dem XML-Standard 4.3 vorzunehmen.
Für ein Spital empfiehlt es sich, vor der ersten Datenübermittlung, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen, um den Aufschaltprozess gemeinsam festzulegen.
 
Für Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst unter Telefon 041 368 23 66 oder support@medidata.ch