5) Der Datenschutz
Behauptung: Durch den Tiers payant (Rechnung an Versicherer) wird das Patientengeheimnis verletzt.
Nein. Denn der Arzt entscheidet nach Rücksprache mit dem Patienten, ob die Rechnung an den Versicherer geht. Und mit dem Einverständnis, meist sogar dem Wunsch des Patienten nach direkter Abrechnung, besteht keine Verletzung des Patientengeheimnisses. Zudem werden die Daten nach sehr hohen Sicherheitsstandards übermittelt, die z. B. auch für den Online-Zahlungsverkehr bei Post und Bank gelten. Beim elektronischen Rechnungsaustausch können Daten von Unberechtigten weder eingesehen, noch gesammelt werden. Nur die vom Arzt definierten Empfänger der Rechnung können diese einsehen, also Patienten, Krankenversicherer oder TrustCenter.

