Im Praxisalltag von Leistungserbringern wie z.B. Ärzten, Therapeuten, Labors, Pflege-Dienstleistern oder Spitälern gibt es immer wieder Situationen, in denen eine Bonitätsprüfung sinnvoll ist: Zum Beispiel wenn der Patient unbekannt ist, wenn Rechnungen direkt an Patienten verschickt werden oder um das beste Vorgehen bei nicht zahlenden Kunden abschätzen zu können (Inkasso oder Mahnung).
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Erfahren Sie jetzt, ob die Bonitätsprüfung im MediData-Netz für Sie verfügbar ist, indem Sie in unserem Partner-Finder den Status Ihres Software-Anbieters prüfen.
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Mahnungen und Betreibungen, die in Zahlungsausfällen enden, sind in vielen Fällen im Voraus absehbar – vorausgesetzt, Sie haben die nötigen Infos.
Die verfügbare Datenbank ist die grösste ihrer Art in der Schweiz und wird laufend aktualisiert.
Nach wenigen Klicks verfügen Sie über alle relevanten Informationen, um das Risiko eines Zahlungsausfalls beurteilen zu können.
Weniger Administrationsaufwand wegen Mahnungen und Betreibungen sowie weniger Zahlungsausfälle bedeuten weniger Kosten.
Wählen Sie das für Sie passende Modell aus (XS-XL). Die Leistungen werden im Monatsabonnement bezogen. Je grösser die Anzahl inbegriffener Abfragen, desto attraktiver der Preis, den wir Ihnen offerieren können.
Preise exklusive MWST | XS | S | M | L | XL |
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Anzahl inbegriffener Abfragen | 3 | 8 | 20 | 40 | 80 |
Kosten inbegriffener Abfragen | CHF 8.70 | CHF 22.40 | CHF 54.00 | CHF 104.00 | CHF 200.00 |
Jede weitere Abfrage | CHF 2.90 | CHF 2.80 | CHF 2.70 | CHF 2.60 | CHF 2.50 |
Die Bonitätsprüfung von MediData ist auf die Bedürfnisse von Leistungserbringern, wie Ärzten, Spitälern, Therapeuten, Labors, Pflege-Dienstleistern etc. zugeschnitten.
Es können nur Personen abgefragt werden, die in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft sind. Firmen können in unserer Lösung nicht abgefragt werden.
Dank der Auskunft über die Zahlungsfähigkeit ist es dem Leistungserbringer möglich, die geeignete Zahlungsmethode (Anzahlung, Vorauszahlung, Rechnung) zu wählen, und er kann so frühzeitig verhindern, dass Zahlungsausfälle entstehen. Das Resultat der Prüfung setzt sich aus folgenden drei Kriterien zusammen:
Selbstverständlich kommt bei der Nutzung des Produkts Bonitätsprüfung das Schweizerische Datenschutzgesetz zur Anwendung. In diesem ist klar geregelt, wie Informationen gesammelt und verarbeitet werden. Für den Leistungserbringer ist es notwendig, einen Interessennachweis zu haben (z.B. Patientenanmeldeformular oder Rechnung an jeweiligen Patienten). Dieser physische Nachweis muss für mögliche Stichproben zwei Jahre aufbewahrt werden.
In diesen Fällen steht dem Kunden der Support unseres Partners zur Verfügung. Dieser hilft gerne dabei, die Angaben genauer zu verifizieren.
Mit Bonitätsprüfung und Inkasso – unserem unschlagbaren Duo gegen unbezahlte Rechnungen.
Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder via e-Mail zur Verfügung.
Mo - Fr: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 17:00 Uhr
Oder geben Sie einfach Ihre Telefonnummer an und wir rufen Sie zurück.