AGB

Ausgabe 05.2017

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der MediData AG, nachfolgend «MediData», und der vertragsnehmenden Partei, nachfolgend die «vertragsnehmende Partei». Sie ergänzen die separat abgeschlossenen Verträge zwischen MediData und der vertragsnehmenden Partei.

Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der AGB und den Vertragsbedingungen der separaten Verträge gehen Letztere vor.

Diese AGB werden in der jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite von MediData publiziert. Für die vertragsnehmende Partei gilt die im Zeitpunkt des Abschlusses eines separaten Vertrages gültige Fassung. Änderungen der AGB werden den vertragsnehmenden Parteien frühzeitig mitgeteilt (siehe hierzu auch Art. 8).

Der Abschluss eines Vertrages über ein Produkt oder eine Dienstleistung von MediData begründet keine gesellschaftsrechtliche Bindung zwischen den Parteien noch zwischen allen anderen Kunden von MediData. Daher ist auch keine der Parteien befugt, im Namen der anderen zu handeln, Vereinbarungen abzuschliessen oder sie zu vertreten. Die Parteien sind zudem verpflichtet, sämtliche Handlungen zu unterlassen, welche eine Irreführung Dritter diesbezüglich bewirken könnten.

Für Produkte und Dienstleistungen, die von Partnern über die Infrastruktur von MediData angeboten und betrieben werden, gelten gegenüber den Kunden die separaten Verträge dieser Partner. MediData lehnt jede Verantwortung und Leistungsübernahme diesbezüglich ab. Insbesondere macht MediData darauf aufmerksam, dass in Bezug auf Datenschutz, Preise und Zahlungsbedingungen, Verfügbarkeit, Wartung und Support, Gewährleistung und Haftung, Vertragsdauer und Kündigung für seine Produkte und Dienstleistungen ausschliesslich der anbietende Partner verantwortlich und zuständig ist.

2. Service Level Agreement

Mit dem Abschluss eines separaten Vertrages von MediData hat die vertragsnehmende Partei Anspruch auf Service-Dienstleistungen von MediData. Die Servicedienstleistungen von MediData sind im MediData Service Level Agreement (MediData SLA) in der jeweils gültigen Ausgabe festgelegt und können von MediData jederzeit angepasst werden. Das aktuelle MediData SLA ist auf der Webseite von MediData publiziert.

3. Informationssicherheit und Datenschutz

MediData ist zertifiziert nach ISO 27001 und VDSZ.

ISO 27001 (internationale Norm) Informationssicherheit. ISO 27001 ist der weltweit angewendete Standard für die Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems. Dieser Standard legt einen Schutz für Informationen bezüglich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit fest.

VDSZ (nationale Norm) ist die Verordnung über die Datenschutzzertifizierung inklusive Richtlinien des EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) über die Anforderungen an ein Datenschutz-Managementsystem und dessen Anhang (Leitfaden für das Datenschutz-Management).

MediData verwendet sämtliche erhaltenen Daten ausschliesslich zur Erfüllung der vertraglich zugesicherten Leistungen sowie zur Verwaltung der Geschäftsbeziehungen mit den vertragsnehmenden Parteien. Insbe- sondere gibt MediData keine Daten an Dritte weiter.

MediData verpflichtet Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, die von ihr im Rahmen dieser Vereinbarung eingesetzt werden und Zugang zu den Daten haben, zur Wahrung des Datengeheimnisses.

MediData gewährleistet, dass Daten durch MediData ausschliesslich in der Schweiz zwischengespeichert werden.

4. Gewährleistung und Haftung

MediData ist für den Verlust oder die Veränderung von übermittelten Daten durch die Übertragung im Internet nicht verantwortlich.

MediData stellt nur die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Austausch von Daten zur Verfügung. Für die über die Infrastruktur von MediData ausgetauschten Inhalte ist sie nicht verantwortlich.

MediData haftet der vertragsnehmenden Partei für Schaden nur dann, wenn sie ein Verschulden trifft. MediData haftet jedoch nicht für mittlere und einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung von MediData beschränkt sich auf den tatsächlich entstandenen primären Vermögensschaden. Sie haftet jedoch nicht für den Folgeschaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Die Haftung für das Verhalten der Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen von MediData ist ausgeschlossen.

5. Höhere Gewalt

Die Nichteinhaltung eines Teils des Vertrags als Folge von höherer Gewalt löst weder eine Haftung aus noch ist sie ein Grund zur Vertragsauflösung. Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder verunmöglichen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Verpflichtung, sofern sie als Folge eines solchen Ereignisses nicht erfüllt werden können, um die Dauer der Behinderung, längstens aber um 60 Tage, hinauszuschieben.

Sofern die Behinderung länger als 60 Tage andauert, sind die Parteien verpflichtet, über die weitere Erfüllung dieser durch das Ereignis unerfüllbar gewordenen Leistung zu verhandeln und über diesen Vertragsteil eine neue Vereinbarung zu treffen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Mit der Übernahme der AGB stimmt die vertragsnehmende Partei den Preisen und dem Leistungsumfang zu. Für Kunden sind diese Informationen auf der Webseite von MediData publiziert und zugänglich.

Die Rechnungserstellung erfolgt periodisch.

Rechnungen sind jeweils innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Danach befindet sich die vertragsnehmende Partei ohne Mahnung in Verzug.

Bei Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen durch die vertragsnehmende Partei ist MediData berechtigt, diese von Leistungen von MediData vorübergehend auszuschliessen. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bleibt vorbehalten. Ein allfälliger Schaden, der der vertragsnehmenden Partei in diesem Fall entsteht, hat diese selbst zu verantworten.

7. Kündigung

Ein Vertrag über ein Produkt oder eine Dienstleistung kann jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.

Jede Partei kann die Vertragsbeziehung jederzeit aus wichtigem Grund, der eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, auflösen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine der Parteien eine wesentliche Bestimmung der MediData AGB verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Aufforderung unter Ansetzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt;
     
  • eine Partei der anderen durch eine Verletzung der Bestimmungen der AGB einen Schaden zufügt, so dass ihr eine Weitererfüllung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann;
     
  • bei der anderen Partei eine existenzielle Vermögensgefährdung oder Vermögensverschlechterung eintritt;
     
  • über eine der Parteien der Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wird.
     
  • eine der Parteien infolge temporär oder endgültiger Beendigung der Erbringung einer Dienstleistung eines Partners, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Dritten nicht mehr in der Lage ist, die eigene Dienstleistungsverpflichtung zu erfüllen.
     
  • die vertragsnehmende Partei die Nutzungsbedingungen, die sie bei Benutzung der Infrastruktur von MediData zu beachten hat, verletzt.

8. Anpassungen der MediData AGB

Aufgrund von Produktentwicklungen und Anpassungen des Dienstleistungsumfanges ist MediData berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie weitere Bestimmungen einschliesslich der Preise anzupassen.

Anpassungen werden der vertragsnehmenden Partei rechtzeitig angezeigt. Lehnt diese die Anpassung innert 30 Tagen nicht ab, gilt sie als vereinbart.

9. Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden dann die Vereinbarung so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von MediData.