Für die effektive Prävention von Zahlungsausfällen: Mit der Bonitätsprüfung erhalten Sie diskret und mit wenigen Klicks die relevanten Hinweise zur Zahlungsfähigkeit einer Patientin oder eines Patienten – damit Sie frühzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen können.
Mahnungen und Betreibungen, die in Zahlungsausfällen enden, sind in vielen Fällen im Voraus absehbar – vorausgesetzt, Sie haben die nötigen Infos.
Die verfügbare Datenbank ist die grösste ihrer Art in der Schweiz und wird laufend aktualisiert.
Nach wenigen Klicks verfügen Sie über alle relevanten Informationen, um das Risiko eines Zahlungsausfalls beurteilen zu können.
Weniger Administrationsaufwand wegen Mahnungen und Betreibungen sowie weniger Zahlungsausfälle bedeuten weniger Kosten.
Und so funktioniert's
Im Praxisalltag von Leistungserbringern wie z. B. Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Labors oder Spitäler gibt es immer wieder Situationen, in denen eine Bonitätsprüfung sinnvoll ist: Zum Beispiel, wenn die Patientin oder der Patient unbekannt ist, wenn Rechnungen direkt an die Patient:innen verschickt werden oder um das beste Vorgehen bei nicht zahlenden Kundinnen und Kunden abschätzen zu können (Inkasso oder Mahnung).
Mit Bonitätsprüfung und Inkasso – unserem unschlagbaren Duo gegen unbezahlte Rechnungen.
Im Gesundheitswesen geht es um besonders schützenswerte Personendaten. Wir setzen uns dafür ein, wenn es um Informationssicherheit und Datenschutz geht. Mit grossem Erfolg: Seit unserer Firmengründung 1994 sind unsere Dienstleistungen stets aktuell und ununterbrochen verfügbar. Mit umfassenden Massnahmen setzen wir alles daran, dass es so bleibt.
Es können nur Personen abgefragt werden, die in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft sind. Firmen können in unserer Lösung nicht abgefragt werden.
Selbstverständlich kommt bei der Nutzung des Produkts Bonitätsprüfung das Schweizerische Datenschutzgesetz zur Anwendung. In diesem ist klar geregelt, wie Informationen gesammelt und verarbeitet werden. Für den Leistungserbringer ist es notwendig, Interessennachweise zu haben (z.B. Patientenanmeldeformulare oder Rechnungen an jeweilige Patientinnen und Patienten). Diese physische Nachweise müssen für mögliche Stichproben zwei Jahre aufbewahrt werden.
In diesen Fällen steht dem Kunden bzw. der Kundin der Support unseres Partners zur Verfügung. Dieser hilft gerne dabei, die Angaben genauer zu verifizieren. Hier können Sie mit unserem Partner in Kontakt treten: https://www.crif.ch/privatpersonen/selbstauskunft/
Tel: +41 41 368 23 23
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